Ihr Immobiliengutachter & Immobiliensachverständiger – Bewertung, Gutachten, Beratung
Sie suchen einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter? Wir sind Immobiliengutachter und führen Immobilienbewertungen für private und gewerbliche Auftraggeber durch. Neben sachverständigen Stellungnahmen (Kurzgutachten) erstellen wir Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB sowie – je nach Anlass – Beleihungswertgutachten nach den Anforderungen von Kreditinstituten.
Der Rat eines diplomierten Sachverständigen ist in vielerlei Situationen sinnvoll: Eine Prüfung vor dem Ankauf bewahrt vor kostspieligen Fehlern – und kann zugleich deutliche Mehrerlöse ermöglichen, sofern Optimierungsempfehlungen konsequent umgesetzt werden. Ob für Sie ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten oder Beleihungswertgutachten) oder eine Sachverständige Stellungnahme / ein Kurzgutachten erforderlich ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und Gutachten.
Festpreisgutachten
Sie sind an einem Festpreis interessiert?
Informationen erhalten Sie direkt unter www.immobilien-gutachten.de.
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten dient als objektive Entscheidungsgrundlage – insbesondere bei Erbfällen, Trennungen/Scheidungen, Vermögensdispositionen, Kauf-/Verkaufsentscheidungen oder zur Absicherung gegenüber Dritten.
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Banken oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt. Sie bestehen aus einem Textteil sowie einem Anlagenteil inkl. Fotodokumentation.
Beleihungswertgutachten (nach Vorgaben des Kreditinstituts)
Der Beleihungswert einer Immobilie wird ähnlich bestimmt wie der Verkehrswert, unterscheidet sich jedoch aufgrund anderer Bewertungsmaßstäbe und Rechtsgrundlagen. Der Beleihungswert berücksichtigt einen vorsichtig ermittelten, nachhaltig erzielbaren Wert (Niederstwert-Prinzip) und ist in § 16 Abs. 2 PfandBG näher definiert.
Sofern keine besonderen Richtlinien des finanzierenden Instituts bestehen, erfolgt die Wertermittlung auf Grundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).
Kurzgutachten / Kurzbewertung / Sachverständige Stellungnahme
Die Alternative zum Verkehrswertgutachten
Eine sachverständige Stellungnahme (Kurzgutachten) bietet Eigentümern und Kaufinteressenten die Möglichkeit, eine Immobilie fachgerecht bewerten zu lassen – ohne die umfassende schriftliche Ausarbeitung eines Vollgutachtens.
Wenn Sie einen belastbaren Anhaltspunkt für den Wert Ihrer Immobilie benötigen oder Argumente für Preis- und Verkaufsverhandlungen wünschen, ist die Sachverständige Stellungnahme eine praxisnahe und effiziente Alternative.
Immobilienberatung
Wir sind nicht nur Sachverständige, sondern Immobilienanalysten – und prüfen Ihre Immobilie „auf Herz und Nieren“. Gerade bei hohen Investitionsvolumina sind Fehler schmerzhaft und nicht selten existenzbedrohend. Viele Risiken lassen sich vermeiden, wenn die Vorbereitung stimmt und dort, wo nötig, fachkompetente Beratung einbezogen wird.
Wir unterstützen Sie bei der kaufmännischen, technischen und rechtlichen (Ankaufs-)Prüfung. Auch strategisch und operativ sorgen unsere Hinweise für Mehrwerte – z. B.:
- vor dem Kauf
- im Rahmen der Bestandsoptimierung
- vor dem Verkauf
Due Diligence
Bei der Due-Diligence-Prüfung erfolgt eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse der gewünschten Liegenschaft. Dabei prüfen wir insbesondere:
- Dokumente
- Ressourcen
- finanzielle Risiken
- rechtliche Risiken